Frank Bubenheim, Nadeem Elyas — 569
70:11 obwohl sie ihrem Anblick ausgesetzt sein werden. Der Übeltäter hätte es gern, wenn er sich von der Strafe jenes Tages loskaufte mit seinen Söhnen
70:12 und seiner Gefährtin und seinem Bruder
70:13 und seiner Familie, die ihn aufgenommen hat,
70:14 und allen, die auf der Erde sind. (Er wünscht,) dies möge ihn hierauf retten.
70:15 Keineswegs! Es ist doch ein loderndes Feuer,
70:16 das die Kopfhaut abzieht,
70:17 das (den) rufen wird, wer den Rücken kehrt und sich abkehrt,
70:18 (Besitz) zusammenträgt und dann in Behältern hortet.
70:19 Gewiß, der Mensch ist als kleinmütig erschaffen.
70:20 Wenn ihm Schlechtes widerfährt, ist er sehr mutlos;
70:21 und wenn ihm Gutes widerfährt, (ist er) ein stetiger Verweigerer,
70:22 außer den Betenden,
70:23 diejenigen, die in ihrem Gebet beharrlich sind
70:24 und die ein festgesetztes Recht an ihrem Besitz (zugestehen)
70:25 dem Bettler und dem Unbemittelten
70:26 und die den Tag des Gerichts für wahr halten
70:27 und diejenigen, die wegen der Strafe ihres Herrn besorgt sind,
70:28 - denn gewiß, vor der Strafe ihres Herrn (kann) sich niemand sicher glauben,
70:29 -und diejenigen, die ihre Scham hüten,
70:30 außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln,
70:31 - wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter,
70:32 - und diejenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter und ihre Verpflichtung achtgeben,
70:33 und diejenigen, die ihr Zeugnis in Aufrichtigkeit ablegen,
70:34 und diejenigen, die ihr Gebet einhalten.
70:35 Jene werden sich in Gärten befinden und (darin) geehrt.
70:36 Was ist mit denjenigen, die ungläubig sind, daß sie hastig auf dich zukommen
70:37 rechts und links, in Gruppen aufgeteilt?
70:38 Begehrt (etwa) jedermann von ihnen, in einen Garten der Wonne eingelassen zu werden?
70:39 Keineswegs! Wir haben sie doch aus dem erschaffen, was sie wissen.
70:40 Nein! Ich schwöre beim Herrn der Osten und der Westen, Wir haben fürwahr die Macht dazu,